Mehr Effizienz durch intelligentes Personalkonzept – Zeitarbeit - Köln - Krefeld Zeitarbeit Köln

01. January 1970

Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf für die Zeitarbeit: „Equal Pay ist so weder praktikabel noch administrierbar“


Berlin (ots) – Heute fand im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zeitarbeit statt. Dabei vertrat unter anderem Thomas Bäumer, Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), die Branche.

„Equal Pay ist auch weder praktikabel noch administrierbar.“

Mit dieser Stellungnahme wies Bäumer während der Anhörung auf den wichtigsten offenen Punkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung hin und bestätigte damit als Zeitarbeitsunternehmer eine Reihe weiterer Sachverständiger. Um die 70.000 Tarifverträge und unzählige betriebliche Regelungen in den Einsatzunternehmen müssten beachtet werden, um Equal Pay überhaupt einhalten zu können, so der BAP-Vizepräsident weiter.  „Mir fehlt die Fantasie, wie das die ganzen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen überhaupt in den Griff kleine bekommen sollen.“  Bäumer machte aber noch auf zwei weitere Aspekte aufmerksam: Zum einen sei das Gesetz  „nicht förderlich“  für Zeitarbeitnehmer, weil die nicht rechtssicher handhabbare Equal Die Lohn-Regelung würde zu verkürzten Einsätzen führen. Zum anderen seien die Personaldienstleister auf korrekte Informationen der Kundenbetriebe angewiesen. Wenn dort Fehler gemacht würden, träfe das Zeitarbeitsunternehmen die volle Wucht der Sanktionen.

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Sanktionen wie Geldbußen von bis zu 500.000 Euro, den Entzug der zwingend erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Einsatzunternehmen bei Verstößen gegen Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer bezeichnete Bäumer als „drakonisch“. Der Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung  „kommt einem Berufsverbot gleich“ , sagte der BAP-Vizepräsident wörtlich. Er fordert deshalb, dass nicht schon kleine Unachtsamkeiten solche Strafen auslösen dürften, sondern dass derartige Sanktionen an klare Kriterien wie Vorsatz und Wiederholung gebunden werden müssten.  „Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich Zeitarbeit nur noch bis zu neun Monate abspielen wird“ , lautete das Fazit von Bäumer.

 

Quelle:  finanzen.net

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