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-> Corona COVID19 16.04.2020

Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf für die Zeitarbeit: „Equal Pay ist so weder praktikabel noch administrierbar“

 
Berlin (ots) – Heute fand im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zeitarbeit statt. Dabei vertrat unter anderem Thomas Bäumer, Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), die Branche.

„Equal Pay ist so weder praktikabel noch administrierbar.“

Mit diesem Statement wies Bäumer während der Anhörung auf den wichtigsten offenen Punkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung hin und bestätigte damit als Zeitarbeitsunternehmer eine Reihe weiterer Sachverständiger. Um die 70.000 Tarifverträge und unzählige betriebliche Regelungen in den Einsatzunternehmen müssten beachtet werden, um Equal Pay überhaupt einhalten zu können, so der BAP-Vizepräsident weiter. „Mir fehlt die Phantasie, wie das die ganzen kleinen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen überhaupt in den Griff bekommen sollen.“ Bäumer machte aber noch auf zwei weitere Aspekte aufmerksam: Zum einen sei das Gesetz „nicht förderlich“ für Zeitarbeitnehmer, weil die nicht rechtssicher handhabbare Equal Pay-Regelung zu verkürzten Einsätzen führen würde. Zum anderen seien die Personaldienstleister auf korrekte Informationen der Kundenbetriebe angewiesen. Wenn dort Fehler gemacht würden, träfe die Zeitarbeitsunternehmen die volle Wucht der Sanktionen.

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Sanktionen wie Geldbußen von bis zu 500.000 Euro, den Entzug der zwingend erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Einsatzunternehmen bei Verstößen gegen Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer bezeichnete Bäumer als „drakonisch“. Der Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung „kommt einem Berufsverbot gleich“, sagte der BAP-Vizepräsident wörtlich. Er forderte deswegen, dass nicht schon kleine Unachtsamkeiten solche Strafen auslösen dürften, sondern dass derartige Sanktionen an klare Kriterien wie Vorsatz und Wiederholung gebunden werden müssten. „Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich Zeitarbeit nur noch bis zu neun Monate abspielen wird“, lautete das Fazit von Bäumer.

 

Quelle: finanzen.net

Koalition einigt sich im Streit um Arbeitsmarktreform

Die Spitzen von SPD, CDU und CSU haben ihren monatelangen Streit über die geplante Arbeitsmarktreform beigelegt. „Wir haben eine Einigung“, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles von der SPD nach einem Treffen der Regierungskoalition in Berlin. „Es wird in Zukunft klare Regeln geben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen.“ Klar verabredet sei gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher. Eine Dauerentleihung von Zeitarbeitnehmern gebe es künftig nicht mehr. Einen ersten Gesetzentwurf für dieses Vorhaben hatte Nahles‘ Ressort bereits im November vorgelegt.

Mit Werkverträgen vergeben Unternehmen etwa IT-Dienstleistungen oder Catering- und Reinigungsdienste an andere Firmen. Bei der Zeitarbeit werden Arbeitskräfte entliehen. Nach den amtlichen Zahlen gab es im Juni vorigen Jahres eine Million Leiharbeiter. Laut den Gewerkschaften nutzen viele Unternehmen diese Instrumente, um Löhne und soziale Standards zu senken. Die Arbeitgebervertreter in der Union hatten hingegen vor Einschränkungen der unternehmerischen Flexibilität gewarnt.

Der Weg sei nun frei für die weitere Beratung des Gesetzentwurfs im Kabinett, sagte Nahles. Am Treffen im Kanzleramt nahmen neben Nahles und Angela Merkel SPD-Chef Sigmar Gabriel, CSU-Chef Horst Seehofer, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, teil. Vor allem die CSU hatte zuvor Änderungswünsche angemeldet.

Viele Ausnahmen bei vielen Regeln

Der jetzt beschlossene Kompromiss sieht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vor, dass Zeitarbeiter künftig höchstens 18 Monate im selben Betrieb beschäftigt werden dürfen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn beispielsweise Unternehmen mit Gewerkschaften einen Tarifvertrag vereinbart haben, können sie die Einsatzzeit zusammen verlängern. Auch für Betriebe ohne Tarifvertrag ist das möglich. Sie müssen dafür aber die tarifvertraglichen Regelungen der jeweiligen Branche zur Überlassungshöchstdauer übernehmen. Eine längere Abweichung soll zulässig sein, wenn eine Lohnerhöhung stufenweise vorgesehen und nach spätestens 15 Monaten einer Anstellung eine Bezahlung erreicht ist, die mit dem Tariflohn von Stammbeschäftigten vergleichbar ist. Außerdem ist laut Nahles künftig ausgeschlossen, dass Unternehmen Leiharbeiter als Streikbrecher einsetzen.

Klare Kriterien zu Werkverträgen

Abschaffung der verdeckten Leiharbeit Auch bei Werkverträgen will Nahles neue Regeln schaffen. So soll klar festgelegt sein, wann tatsächlich ein Werkvertrag und wann ein normales Arbeitsverhältnis vorliegt. Bei letzterem müssen Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen. Dazu soll die Vorratsverleiherlaubnis abgeschafft werden. Sie erlaubt es Arbeitgebern bislang, Werkvertragsnehmer im Nachhinein – also zum Beispiel bei Kontrollen durch den Zoll – als Leiharbeiter zu deklarieren. Diese verdeckte Leiharbeit soll in Zukunft mit Bußgeldern bestraft werden.

Der Fraktionsvize der Linken im Bundestag, Klaus Ernst, hatte das geplante Gesetz schon vor dem Treffen kritisiert. Es bedeute sogar eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Gesetzeslage, sagte er. Es sei „Etikettenschwindel“, gleichen Lohn für gleiche Arbeit ab neun Monaten für Leiharbeiter zu fordern, „wenn man weiß, dass mehr als die Hälfte der Leiharbeitsverhältnisse nach drei Monaten bereits wieder beendet sind“.

 


Quelle

10. Mai 2016, 21:35 Uhr / Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, jr
Copyright: ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, jr
Adresse: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-05/leiharbeit-arbeitsmarktreform-einigung-koalition-werkvertraege

Umfrage Zeitarbeit

Eine Umfrage des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) stellt den Sinn der von der Bundesregierung geplanten Regulierung der Zeitarbeit in Frage. Mehr als ein Fünftel aller Zeitarbeitseinsätze würde zwangsweise abgebrochen, wenn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wie angekündigt die Verleihdauer per Gesetz auf 18 Monate begrenzt.

Das ergibt eine Umfrage des iGZ unter rund 300 Unternehmen der Branche, die der Wirtschaftswoche exklusiv vorliegt. Demnach dauern 21,5 Prozent der Zeitarbeits-Einsätze im Helferbereich länger als 18 Monate. Im Facharbeiterbereich sind es sogar 23 Prozent, im Akademiker-Bereich 17,9 Monate. Der von der Politik diskutierte Eingriff betrifft damit eine viel höhere Zahl von Zeitarbeitnehmern als bislang angenommen.

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz appelliert deshalb an die Bundesregierung, die Regulierungspläne zu überdenken: „Eine 18-Monate-Höchstüberlassungs-Grenze in der Zeitarbeit fördert die Arbeitslosigkeit und verringert die Flexibilität der entleihenden Unternehmen. Das kann die Politik nicht wirklich wollen.“ Zumindest Ausnahmen müssten möglich sein: „Bei längerfristigen Projekten und bei Elternzeitvertretungen wäre es absurd, nach 18 Monaten einen Wechsel der Zeitarbeitskraft zu erzwingen. Zudem muss es möglich bleiben, dass die Tarifvertragsparteien die Verleihdauer unter Berücksichtigung der jeweiligen Branchensituation selber regeln.“

Durchgeführt wurde die Befragung im Auftrag des IGZ in Münster durch das Dortmunder Forschungsinstitut Soziale Innovation. Durchschnittliche Zeitarbeitseinsätze dauern demnach im Helferbereich 9,5 Monate, im Facharbeiterbereich 12,5 und im akademischen Bereich 12 Monate.

Zeitarbeit in Deutschland im Jahr 2015

Das Thema Zeitarbeit ist aus heutiger Sicht auch in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass Zeitarbeit in Deutschland immer beliebter wird. Laut der Bundesagentur für Arbeit, sind zurzeit über 900.000 Menschen in Deutschland für ein Zeitarbeitsunternehmen tätig. Diese hohe Anzahl bestätigt die Flexibilität der Arbeitnehmer wie auch der potenziellen Arbeitgeber. Daher stellt sich für viele die Frage: Warum streiten sich unsere Politiker immer noch über den eingeführten Mindestlohn?

Seriöse Zeitarbeitsunternehmen gehören einer stabilen Tarifgemeinschaft, wie der iGZ/DGB, an. Die Unternehmen die dieser Tarifgemeinschaft angehören, vergüten ihren Mitarbeitern/innen seit dem 1. April 2015 einen Mindestlohn von € 8,80/Stunde. Auch hier ist die Politik gefordert. Anstatt sich ständig mit dem ausgehandelten Mindestlohn zu beschäftigen, sollten sie vielmehr das große Angebot der Zeitarbeit für die Mitarbeiter/innen interessanter gestalten.

Die deutschen Medien haben Ihre negative Berichterstattung zum Thema Zeitarbeit in den vergangenen Jahren mehr als deutlich verringert. Dies bedeutet, dass das Thema Zeitarbeit in den Köpfen der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber angekommen ist. Und dies im positiven Sinne.

Allein in den letzten drei Jahren hat die Zeitarbeit Ihre Arbeits-und Lohnpolitik immer mehr den in den Kundenunternehmen geltenden Regelungen angepasst. Dies geschah letztendlich auch durch die Implementierung der Branchenzuschläge.

Das bringt uns zu der Schlussfolgerung, dass die Zeitarbeit den Medien immer weniger Angriffsfläche bietet.

Hauptsponsor des SC Köln-Mülheim Nord

Warum sind wir der Sponsor gerade dieses Vereines geworden?

Diese Frage ist einfach und schnell beantwortet:

Herr Yelen wuchs in unmittelbarer Nähe dieses Vereines auf und möchte den dort lebenden Jugendlichen aufzeigen, egal woher du kommst, egal wie du heißt, egal welcher Nationalität du angehörst, halte an deinem Traum fest und lasse dich von niemanden herunterziehen.

Herr Yelen kennt die sozialen Schwierigkeiten dieser Gegend und die Herausforderung die jeder einzelne heranwachsende Jugendliche zu bewältigen hat. Herr Yelen sagt: „Es bedarf eines starken Charakters, seinen eigenen, gesellschaftlich anständigen Weg in Köln-Mülheim zu gehen“.

Wir möchten die Jugendlichen in diesem Verein, welche sich selbstständig entschieden haben, sportlich aktiv zu werden und den Teamgeist leben, unterstützen. Wir erhoffen uns mit dieser Geste, eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenwirkens und der Förderung des sportlichen Engagements der Jugendlichen in Köln-Mülheim.

Eine alte Redewendung besagt: Wenn du schnell gehen willst, gehe alleine. Wenn du aber weit gehen willst, gehe mit anderen.

Wir können allen Kinder und Jugendlichen aus Köln-Mülheim diesen Sportverein nur wärmstens empfehlen.
Also, komm auch Du zum SC Köln-Mülheim Nord 1919 e. V.

 

Eure KONNEX Zeitarbeit GmbH